Unsere Aufgaben als Stadtjugendring leiten sich aus unserem Selbstverständnis und unserer Satzung ab:
- Auf freiwilliger Grundlage schließen sich Jugendverbände, Jugendorganisationen, Jugendgruppen und politische Jugendorganisationen zusammen, um in gegenseitiger Anerkennung und unter Achtung
der Eigenständigkeit aller Mitglieder die Interessen der gesamten Jugend der Stadt Weil am Rhein zu vertreten und Aufgaben, die für eine gemeinsam verbindende Grundlage vorhanden sind,
wahrzunehmen.
- Der Stadtjugendring richtet seine Arbeit auf die Förderung und Weiterentwicklung der Jugendarbeit in den Jugendverbänden und Verbänden mit Jugendarbeit im Stadtgebiet.
- Darüber hinaus erkundet er die Interessen der Jugend, nimmt dazu Stellung und vertritt sie nach außen. Er verpflichtet sich damit, dem Wohle der gesamten Jugend in Kooperation mit dem
Jugendparlament und der offenen Jugendarbeit im Stadtgebiet zu dienen.
- Zu den Aufgaben des Stadtjugendringes gehören unter anderem:
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- Die Jugend zu verantwortungsbewussten, kritischen Staatsbürgern erziehen zu helfen;
- das gegenseitige Verständnis und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit zwischen den Jugendverbänden zu fördern und durch Erfahrungsaustausch Synergieeffekte zu schaffen;
- gemeinsame Vorstellungen zu öffentlichen Belangen zu entwickeln und nach Möglichkeit bei der Bewältigung von daraus sich ergebenden Aufgaben unseres Gemeinwesens mitzuarbeiten;
- die Interessen der Jugendlichen im Sinne der Mitsprache und Mitentscheidung Möglichkeit gegenüber Verwaltung und dem Gemeinderat sowie in den sonstigen Entscheidungsgremien zu
vertreten und durchzusetzen;
- gemeinsame, den Wünschen der Jugend entsprechende Aktionen und Veranstaltungen anzuregen, zu planen, zu fördern und gegebenenfalls selbst durchzuführen, sowie der Jugendarbeit in
der Stadt zu koordinieren;
- die Jugendarbeit ideell, personell und finanziell zu unterstützen;
- Aus- und Fortbildungsprogramme für Jugendgruppenleiter anzubieten;
- internationale Begegnungen und Zusammenarbeit zu pflegen und zu fördern;
- mit allen anderen Einrichtungen der Jugendarbeit sowie mit den für die Jugendarbeit zuständigen Dienststellen im Stadtgebiet zusammenzuarbeiten;
- bei der Planung von Jugendeinrichtungen mitzubestimmen und bei der Sozialplanung mitzuwirken.
- Im Rahmen des gemeinsamen Oberzentrums mit dem Stadtjugendring Lörrach an den gemeinsamen Interessen der Jugendlichen zusammenzuarbeiten
- Voraussetzung für Planung und Durchführung dieser Aktivitäten ist die gemeinsame Erarbeitung entsprechender Grundlagen.